Definition
Bezeichnung für Regelungen und Lösungen zur Strukturierung von Unternehmen und Institutionen in Geschäftseinheiten, zur Gestaltung ihrer Zusammenarbeit, zur Ausstattung und „Zuständigkeit“. Ihrer Dokumentation dienen z. B. Geschäftsverteilungsplan und Organigramm. Die Gestaltung der Aufbauorganisation wird durch die Unternehmensstrategie, persönliche Auffassungen (Eigentümer), das Sachziel des Unternehmens, regionale Gegebenheiten sowie durch Gesetze und Verordnungen (z. B. Rechtsform) beeinflusst. Formen sind beispielsweise Ein- und Mehrlinienorganisation, Stab-Linien-Organisation, Sparten-, Matrix-, Projekt-, Segmentorganisation. Die Auslegung erfolgt
- objekt- (prozess-) orientiert, d. h., alle zur Realisierung von bestimmten Erzeugnissen oder Leistungen notwendigen Arbeiten und Ressourcen werden unabhängig von ihrer Spezifik (Umfang, Art) zusammengefasst, fallweise auch unter eigenem Management (Beispiel: Segmentierung)
- funktionsorientiert (funktional), d. h. in den Geschäftsbereichen werden gleichartige Funktionen bzw. Aufgaben zusammengefasst, z. B. Einkauf, Vertrieb, Produktion.