Definition
Durch Vereinbarungen der Tarifparteien abschließend geregelter Entgeltgrundsatz, mit dem das Entgelt in der Regel anforderungs- und leistungsabhängig differenziert wird. (Leistungs-) Kennzahl ist z. B. die vom Beschäftigten beeinflussbare Mengenleistung bzw. der daraus abgeleitete Zeitgrad. Anwendungsvoraussetzungen: Akkordfähigkeit der auszuführenden Arbeit, d. h. Arbeitsablauf ist beeinflussbar, gleichartig, regelmäßig wiederkehrend und damit vorhersehbar. Tendenziell abnehmend angewendet.