Definition
Bezeichnung, die unterschiedlich gebraucht wird, z.B.
- zur Bewertung von Arbeitssituationen, Aufgaben oder Lösungen nach unterschiedlichen Kriterien, z. B. in arbeitsgestalterischer, pädagogischer oder arbeitswirtschaftlicher Hinsicht,
- für alle Maßnahmen zur Erfassung, Unterscheidung und Bewertung von Anforderungsmerkmalen der Arbeitsaufgaben nach Grundsätzen, Methoden und Kriterien, welche von den Tarifparteien abschließend vereinbart sind. Diese Anwendung dominiert praktisch, z. B. als analytische oder summarische Arbeitsbewertung. Analytisch bedeutet, die Arbeitsanforderungen werden detailliert nach ihrer Art und Höhe erfasst; summarisch bedeutet, die Arbeitsanforderungen werden als Ganzes bestimmt.