REFA Suisse GmbH

Unternehmensberatung.

Schmutz,-Erschwernis und Gefahren sind die Stichwörter wenn es um eine SEG-Belastungsanalyse geht.

Bei regelmässigen Arbeiten mit Verschmutzungen - z.B. Werkstatt, Schlachthof -, Arbeitsausführungen mit besonderer Schwere - z.B. schweres Tragen oder Schichtarbeit - oder Gefahren – z.B. Gerüstarbeiten, Röntgenlabor – stehen dem Ausführenden entsprechende Zulagen zu.

Da sich die Rahmenbedingungen immer wieder verändern, ist eine regelmässige Überprüfung in Form einer SEG-Belastungsanalyse angezeigt.

Die Experten von REFA: Suisse übernehmen das gerne für Sie.

  • Analyse von ausgewählten Tätigkeiten mit gewährten SEG-Zulagen (Ist-Situation);
  • Ermittlung der Belastungsarten (Schmutz, Erschwernisse, Gefahren);
  • Ermittlung der Intensität der identifizierten Belastungsarten;
  • Ermittlung der Belastungsquelle;
  • Ermittlung der prozentualen Einwirkungsdauer.

Die Ergebnisse der Analysen und Gefährungsbeurteilungen werden von der REFA: Suisse ausführlich dokumentiert.

In Absprache und Zusammenarbeit mit den Betriebsleitungen, Personalverantwortlichen und der Geschäftsführung werden Vorschläge zur Arbeitsgestaltung und zu Erschwerniszulagen gemeinsam erarbeitet.

Geltende Rechtslage

SEG-Zulagen (Schmutz-Erschwernis-Gefahren) werden im Gesetz definiert (§ 68 Abs. 5 EStG 1988).

  • Sofern eine lohngestalterische Vorschrift als formelle Voraussetzung für die Begünstigung von SEG-Zulagen vorliegt, ist zu prüfen, ob die materiellen Voraussetzungen einer Verschmutzung, Erschwernis oder Gefahr im Sinne der Legaldefinition des § 68 Abs. 5 EStG 1988 gegeben sind (vgl. VwGH 31.03.2011, 2008/15/0322) und ob das Ausmass der Zulage angemessen ist. (VwGH 17.02.1988, 85/13/0177)
  • Da Gefahrenzulagen wie alle SEG-Zulagen steuerfrei sind, muss der Behörde nachgewiesen werden, um welche Arbeiten es sich im Einzelnen gehandelt hat und wann sie geleistet wurden (vgl. VwGH 27.06.2000, 99/14/0342).
  • Zudem ist zu prüfen, ob diese Arbeiten überwiegend zu einer erheblichen Verschmutzung führen, mit einer besonderen Erschwernis oder mit einer Gefahr verbunden sind (vgl. VwGH 30.01.1991, 90/13/0102).
Ihre Ansprechpartnerin

Bettina Dirks
Bettina Dirks
Koordination Consulting
Telefon: +41 (0) 44 500 2328
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!