Definition
Bezeichnet den zur Ausführung von Aufgaben erforderlichen Bedarf an Beschäftigten in qualitativer und quantitativer Hinsicht und ist Bestandteil der Kapazität. Der qualitative Personalbedarf kennzeichnet die Ansprüche an das Leistungsvermögen der Beschäftigten, z. B. Qualifikation, Kenntnisse, Einsetzbarkeit. Die entsprechenden Anforderungen resultieren aus der Arbeitsbewertung. Der quantitative Personalbedarf bestimmt die Anzahl der erforderlichen Beschäftigten in Abhängigkeit vom Aufwand für die auszuführenden Aufgaben sowie von der Einsatzzeit (Vollzeit, Teilzeit) unter Berücksichtigung z. B. von Urlaub. Der Arbeitsaufwand kann mit dem REFA-Instrumentarium ermittelt werden. -> REFA-Zeitstudie, REFA-Planzeitbausteine.